Der Begriff Integration wird - wie auch die thematisch verwandten Begriffe sozialer Zusammenhalt oder Eingliederung - in den Humanwissenschaften, im Recht und in der Politik in verschiedener Weise definiert. Integration wird einerseits mit der Problematik von prekären Verhältnissen, von Armut und von Ausgrenzung assoziiert. Andererseits ist der Begriff auch eng verknüpft mit der Frage der Chancengleichheit von Minderheiten, insbesondere Migrantinnen und Migranten. Der Integration kommt in ganz Europa seit über zwanzig Jahren eine zentrale Bedeutung zu, als Folge des Auftretens von gesellschaftlichen Problemen im Zuge sozialer und wirtschaftlicher Umwälzungen. Auch in der Schweiz ist die Integration mit der steigenden Arbeitslosigkeit in den 90er Jahren, der zunehmenden Sozialhilfe- und Invaliditätsfälle sowie der Verstärkung von Migrationsbewegungen in den Mittelpunkt der politischen Debatten gerückt und hat Reformen der betreffenden Einrichtungen, auch auf Bundesebene, nach sich gezogen.
Grundvoraussetzungen der Integration
Die Integration ist mit den Grundrechten verknüpft. Sie geht von Chancengleichheit aus. Es geht darum, dass jede Person an den Ressourcen der Gemeinschaft teilhaben, sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen und die eigenen Fähigkeiten und Potenziale entwickeln kann. Daher sind die strukturellen Voraussetzungen der Integration, wie unter anderem der Zugang zur Aus- und Weiterbildung sowie zum Arbeitsmarkt, so wichtig. Die Garantie eines sozialen Existenzminimums gehört zu den Grundvoraussetzungen der Integration.
Der Integrationsprozess schliesst jedoch auch die Verantwortung der betroffenen Menschen mit ein. Es ist ein wechselseitiger Anpassungsprozess. So ist die Erarbeitung gezielter öffentlicher Massnahmen zur Förderung der Integration von Gruppen, bei denen die Gefahr einer Ausgrenzung stärker ist, häufig an Pflichten und Bedingungen geknüpft.
Die verschiedenen Facetten der Integration in den Politikbereichen
Das Interesse an der Integration hat seinen Ursprung in den Zielsetzungen Gerechtigkeit, sozialer Friede, effizienter Mitteleinsatz und Eindämmung der sozialen Kosten der Ausgrenzung. Je nach den Aufgaben, mit denen sie betraut sind, verfolgen die Institutionen der verschiedenen Politikbereiche, die durch die Integration tangiert werden, unterschiedliche Ansätze und Ziele hinsichtlich der Integration.
Die Sozialversicherungen (Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung) verstehen unter Integration in erster Linie die Arbeitsmarktpartizipation. Integration bezieht sich hier auf Arbeitsmarktfähigkeit, Vermittelbarkeit und die Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt wieder selber zu bestreiten. Die Sozialhilfe verfolgt die gleichen Ziele, hat aber vermehrt mit Menschen zu tun, die geringere Chancen auf eine berufliche Eingliederung haben. Sie erarbeitet Programme im sekundären Arbeitsmarkt sowie sozialpädagogische und sozialtherapeutische Angebote zur Förderung der sozialen Integration.
Die Ausländerpolitik sieht Integration als bereichsübergreifende Aufgabe, die sich am Kriterium der Chancengleichheit misst. Das Integrationsziel ist erreicht, wenn Ausländerinnen und Ausländer in den verschiedenen Bereichen (Schule, Bildung, Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit usw.) vergleichbare statistische Werte erreichen wie Staatsangehörige, die sich gemessen an sozialökonomischen Kriterien und den familiären Umständen in einer ähnlichen Situation befinden.
Die Aufgaben der Integration betreffen sämtliche politische Ebenen: Bund, Kantone, Gemeinden. Folgende Stellen informieren über laufende Aktivitäten auf Bundesebene, die mit der Integration zu tun haben:
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