Eidgenössische Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» - Volksabstimmung vom 5. Juni 2016

Die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» wurde am 4. Oktober 2013 mit 126 408 gültigen Unterschriften von einer parteipolitisch unabhängigen und konfessionell neutralen Gruppe eingereicht. Bundesrat und Parlament haben sich gegen die Initiative ausgesprochen, welche letztlich von der Stimmbevölkerung und den Ständen am 5. Juni 2016 abgelehnt wurde.

Die Initiative wollte die Bundesverfassung mit dem Auftrag ergänzen, dass der Bund ein bedingungsloses Grundeinkommen hätte einführen müssen. Das bedingungslose Grundeinkommen funktioniert nach folgendem Grundsatz: Der Staat zahlt den in der Schweiz lebenden Menschen einen bestimmten Betrag aus, auf welchen alle Rechtsanspruch haben, unabhängig davon, wie viel Geld sie verdienen und wie vermögend sie sind. Es soll allen Menschen ermöglichen, auch ohne Erwerbsarbeit ein menschenwürdiges Dasein zu führen und am öffentlichen Leben teilzunehmen. Die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens liess die Initiative offen; diese hätten bei Annahme der Initiative durch das Parlament sowie allenfalls in einer Volksabstimmung noch festgelegt werden müssen.

Bundesrat und Parlament haben die Initiative abgelehnt in der Überzeugung, dass die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommen die Schweizer Wirtschaft und das System der sozialen Sicherheit geschwächt hätte. Zur Finanzierung des Grundeinkommens wären ausserdem erhebliche Einsparungen oder Steuererhöhungen nötig gewesen.

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Letzte Änderung 28.06.2022

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