Sozialfirmen

Sozialfirmen sind Unternehmen, die zusätzlich zur wirtschaftlichen auch eine soziale Zielsetzung haben. Sozialfirmen bieten Beschäftigungsmöglichen und Qualifizierungsangebote für Menschen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur sozialen und beruflichen Integration. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Postulatsbericht zur Rolle der Sozialfirmen in der Schweiz.

Bericht des Bundesrates zur Rolle der Sozialfirmen in der Schweiz

Unter dem Begriff «Sozialfirma» werden unterschiedliche Unternehmensmodelle wie Stiftungen, Vereine oder Aktiengesellschaften zusammengefasst. Ihr Hauptzweck liegt darin, Integrationsangebote für Menschen zu schaffen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Die Zusammenarbeit der Sozialwerke mit Sozialfirmen als Leistungserbringer von sozialen und beruflichen Wiedereingliederungsmassnahmen stützt sich auf verschiedene rechtliche Grundlagen in den Sozialversicherungen und der Sozialhilfe.

Die schweizerische Sozialfirmen-Landschaft ist historisch gewachsen und weist eine grosse Vielfalt auf. Dies zeigt ein Forschungsbericht der Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana (SUPSI). Die Forschenden haben rund 300 Unternehmen in der Schweiz untersucht, die als Sozialfirmen bezeichnet werden können. Sie beschäftigen rund 32‘000 Klientinnen und Klienten sowie 7‘700 reguläre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre Zielgruppen sind in erster Linie Personen mit IV Rente, Teilnehmende an Eingliederungsmassnahmen der IV, Sozialhilfebeziehende oder Leistungsbeziehende der ALV. Neben den Beiträgen der öffentlichen Hand (Bund, Kantone und Gemeinden) stellen selbst erwirtschaftete Erlöse für den Grossteil der befragten Sozialfirmen eine wichtige Finanzierungsquelle dar.

Der Bericht des Bundesrates «Rolle der Sozialfirmen» in Erfüllung des Postulats Carobbio Guscetti (13.3079) basiert auf den oben genannten Forschungsarbeiten. Der Bericht fasst die Entwicklung und Ausprägung von Sozialfirmen in der Schweiz zusammen, stellt die relevanten rechtlichen Grundlagen sowie die verschiedenen Finanzierungsquellen dar. Der Bundesrat kommt zu dem Schluss, dass Sozialfirmen wichtige Beiträge zur Reintegration von Personen ohne Beschäftigung leisten. Auf Bundes- und Kantonsebene bestehen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen, damit die Sozialwerke mit Sozialfirmen zusammenarbeiten können. Die unterschiedlichen Definitionen, die in engem Zusammenhang mit den verschiedenen gesetzlichen Rahmenbedingungen stehen, zeigen, dass ein breites Tätigkeitsspektrum für Sozialfirmen besteht. Damit werden unterschiedliche Bedürfnisse auf Seiten der Betroffenen aber auch auf Seiten der Sozialwerke bedient.

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Letzte Änderung 18.01.2018

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