Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

In der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 wurde die Vorlage Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) mit 66,4 Prozent Ja- zu 33,6 Prozent Nein-Stimmen angenommen. Für den Wohlstand der Schweiz sind eine international wettbewerbsfähige und konforme Besteuerung der Unternehmen und eine verlässliche Altersvorsorge zwei wichtige Grundlagen. Die Reform der Unternehmensbesteuerung ist notwendig, weil gewisse Steuerprivilegien nicht mehr internationalen Anforderungen entsprechen. Die AHV wiederum gerät zunehmend in finanzielle Schieflage, weil immer mehr Menschen eine AHV-Rente beziehen. Die angenommene Vorlage leistet einen Beitrag zur Verbesserung.

Die Vorlage verschafft der AHV jährlich über 2 Milliarden Franken an zusätzlichen Einnahmen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Renten. Der Finanzierungsbedarf bei der AHV wird wesentlich verkleinert. Die geplante strukturelle Reform der AHV (AHV 21) bleibt allerdings unumgänglich, auch wenn die Vorlage angenommen wurde.

 

Aktuell

Dokumentation

Hintergrunddokument: Steuer-AHV-Vorlage - Beitrag zur Deckung des Finanzierungsbedarfs der AHV (PDF, 838 kB, 18.02.2019)Abstimmung vom 19. Mai 2019: Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

Hintergrunddokument: Auswirkungen der Vorlage STAF auf die Stabilisierung der AHV (AHV 21, mit Finanzhaushalt) (PDF, 871 kB, 09.10.2018)Abstimmung vom 19. Mai 2019: Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

Letzte Änderung 23.02.2024

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