Abgabe von Hilfsmittel

Die IV gibt Hilfsmittel ab, die für die Ausübung, die Erhaltung oder die Verbesserung einer Erwerbstätigkeit, einer Tätigkeit in einem Aufgabenbereich (z.B. im Haushalt), für die Schulung, die Aus- und Weiterbildung oder funktionellen Angewöhnung notwendig sind.

Zur Fortbewegung, zur Herstellung des Kontakts mit der Umwelt oder zur Selbstsorge werden Hilfsmittel ohne Rücksicht auf die Erwerbstätigkeit abgegeben.

Die Hilfsmittel, auf die eine Anspruch besteht, sind in einer Verordnung abschliessend aufgeführt.


IV-Tarife im Hilfsmittelbereich

Hilfsmittel werden von der Invalidenversicherung IV unterschiedlich vergütet. Aktuell werden hierfür Pauschalen oder Höchstbeträge in der Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV (HVI) festgesetzt oder Tarifverträge abgeschlossen (Art. 21quater IVG). Für einige Hilfsmittelarten gibt es zudem keine Regelung, deren Kosten werden in jedem Einzelfall auf Wirtschaftlichkeit geprüft. Wird ein Tarifvertrag anvisiert, so erfolgen die Verhandlungen über das BSV. Für die Berechnung und die Verhandlung von Tarifen gelten interne Leitlinien. Im Sinne der Transparenz wird vorliegend eine kurze Zusammenfassung dieser Leitlinien aufgeschaltet:


Letzte Änderung 19.08.2024

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