Die berufliche Vorsorge erfüllt eine wichtige Funktion in der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, die auf dem Dreisäulenprinzip beruht.
Die 1. Säule setzt sich zusammen aus AHV und IV. Die berufliche Vorsorge bildet die 2. Säule, die die AHV/IV ergänzt. Bei der 3. Säule handelt es sich um die Selbstvorsorge. Die schweizerische Vorsorge mit ihren drei Säulen ist eine Erfolgsgeschichte. Damit es auch in der Zukunft so bleibt, sind wir alle gefordert, denn nur gemeinsam können wir die Herausforderungen bewältigen und die Vorsorge für die nächsten Generationen sichern.
Am 22. September 2024 hat die Schweizer Bevölkerung die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) abgelehnt. Die Reform zielte darauf ab, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten zu verbessern.
Die schweizerische Altersvorsorge - Ein bewährtes System einfach erklärt
Die Broschüre des BSV vermittelt grundlegende Informationen über unsere Altersvorsorge. Der Schwerpunkt liegt auf der ersten und der zweiten Säule (AHV und berufliche Vorsorge). Die dritte Säule, die freiwillige Vorsorge, wird in den Grundzügen ebenfalls dargestellt. Neben der Funktionsweise und der Aufgaben der drei Säulen wird deren Zusammenspiel erläutert.
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Ansprechpartner für Fragen von Versicherten zur beruflichen Vorsorge sind in erster Linie die Pensionskassen. Der Verein BVG Auskünfte gibt kostenlos Auskunft zu Fragen über ihre Pensionskasse oder ihre Vorsorge:
In den Mitteilungen über die berufliche Vorsorge stellt das BSV Aktuelles aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung der beruflichen Vorsorge zusammen. Interessierte Personen können einen Newsletter abonnieren.
Informationen, elektronisches Programm zur Umrechnung des Rentenanteils bei Vorsorgeausgleich sowie Meldeformulare für Fachstellen und Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtungen.